Leitfaden für Jäger,

Leitfaden für Jäger,

die im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz Wildschweine erlegten und Schadensausgleich nach dem Atomgesetz beantragen wollen, sofern der Grenzwert für Radioaktivität überschritten wurde:

1. Erlegtes, aufgebrochenes Wildschwein wiegen,

1.2. Geschlecht bestimmen,

1.3. feststellen ob das Zahnalter über 12 Monate ist.

2. 500g Fleisch zur Untersuchung nehmen (z.B. Backen, Unterhals, Bauch; kein
Fett und keine Innereien).

2.1. Derzeit besitzen im Landkreis die Kreisgruppe Neumarkt und die Messstation von Wild und More in Velburg (Tel. 09182/ 931 348-0) die für den Schadensausgleich notwendige Qualifizierung.

2.2. Dortigen Befund vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitnehmen

3. Tierkörperbeseitigungsanstalt „ZTS-Plattling“ zur Abholung anrufen
(Tel.: 099 31/ 9172-0)

3.1. Lassen Sie sich das Handelspapier für Tierische Nebenprodukte geben.

4. Den Antrag auf Schadensausgleich für radioaktiv belastetes Wildbret aus der
Internetadresse des Bayerischen Jagdverbandes e.V. ausdrucken lassen:
http://www.jagd-bayern.de/bjv-verbraucherschutz-und-jagd.html

4.1. Seite 1 vollständig ausfüllen und unterschreiben

4.2. Auf Seite 2 müssen Sie ankreuzen, ob es sich um einen Frischling oder ein
sonstiges Stück Schwarzwild handelt. Sollte das Tier älter als ein Frischling sein,
bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift hinter „Sonstiges Schwarzwild“.

5. Diesen Antrag mit dem Messprotokoll und dem Handelspapier der
Tierkörperbeseitigungsanstalt dem Veterinäramt Neumarkt i.d.OPf. (.Postfach
1405, 92304 Neumarkt) zur Stellungnahme und Weitergabe an das
Bundesverwaltungsamt zuschicken

Quelle: Dr. Kay Langner,
Leiter des Veterinäramtes Neumarkt

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