Leitfaden Trichinenprobenahme

Leitfaden Trichinenprobenahme

Organisation der Probenahme

  • Probenahme durch amtliches Personal des Veterinäramtes (nähere Informationen bei Dr. Langner, Veterinärdirektor Veterinäramt Neumarkt, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i. d. OPf., Tel.: 09181 / 470 389
  • Die zuständige Behörde (= Veterinäramt) kann Jagdausübungsberechtigte in ihrem Jagdbezirk auch zur Probenahme beauftragen. Dazu ist im Vorfeld die Teilnahme an einem Seminar erforderlich (wird z.B. von der Kreisgruppe Neumarkt oder auch vom BJV angeboten), dann kann ein Antrag beim Veterinäramt gestellt werden.

Probenahme

  1. Probe:
    Zwerchfellpfeiler
    Entnahme einer etwa walnussgroßen Probe am Übergang zur Sehnenplatte des Zwerchfelles.
  2. Probe:
    Vorderarmmuskulatur
    Abschärfen des Muskels am sehnigen Teil: etwa 30 g.
  3. Einlegen der Probe in ein Probengefäß oder in eine Plastiktüte. Wenn die Probe nicht sofort zur Untersuchung gebracht wird: kühl lagern!
  4. Die Wildursprungsmarke ist an Bauch oder Brustkorb des erlegten Wildschweines anzubringen. Die Marke ist mit einem dieselbe Nummer tragenden Abriss ausgestattet, der bei der Probenahme abzutrennen und der Trichinenprobe zur Identifikationsabsicherung beizugeben ist.
    Jede Trichinenprobe ist einschließlich des im oberen Teil vollständig ausgefüllten Wildursprungsscheins (Original und zwei Durchschriften) bei der Trichinenuntersuchungsstelle abzugeben.
    Die Befundmitteilung erfolgt durch die Untersuchungsstelle, sie ist dem Tierkörper bei der Abgabe beizufügen. Das Original des Wildursprungsscheines verbleibt bei der Trichinenuntersuchungsstelle, der abgebende Jäger erhält die zwei Durchschriften, von denen er eine 2 Jahre lang aufbewahren muss.